OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 1

Sind einzelne Festsetzungen ungültig, so ist von einer Unwirksamkeit des gesamten Bebauungsplans lediglich …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Sind einzelne Festsetzungen ungültig, so ist von einer Unwirksamkeit des gesamten Bebauungsplans lediglich dann auszugehen, wenn der Fehler den Kernbereich des Planungsvorgangs betrifft oder wenn der verbleibende Rest der Festsetzung nicht mehr sinnvoll ist.