OLG Celle · Niedersachsen Urteil LS

Nr. V 4 n 2 der "AGB für den Verkauf fabrikneuer Kfz und Anhänger" befreit den Verkäufer bei der …

Zivilrecht

Leitsatz

1. Nr. V 4 n 2 der "AGB für den Verkauf fabrikneuer Kfz und Anhänger" befreit den Verkäufer bei der Geltendmachung pauschalierten Schadensersatzes von der Bereitstellung des Fahrzeugs, wenn dieses entweder eine nicht gängige Ausstattung aufweist oder im Verkaufsgebiet selten verlangt wird.

2. Die Befreiung von der Bereitstellungspflicht in Fällen nicht gängiger Pkw-Modelle mit Sonderausstattung entspricht angesichts der Schwierigkeit, binnen angemessener Frist einen geeigneten Ersatzkäufer zu finden, regelmäßig dem wohlverstandenen Kundeninteresse zur Meidung eines noch größeren Schadens. (Leitsatz 2 von der Redaktion)

3. Zur Berechnung pauschalierten Schadensersatzes im Pkw-Handel, wenn die Vertragsparteien einen Sondernachlass auf den Listenpreis vereinbart hatten.