Liegt eine vollständig beherrschbare Komplikation vor, deren Entstehung zwingend auf einen Behandlungsfehler …
Zivilrecht
Leitsatz
Liegt eine vollständig beherrschbare Komplikation vor, deren Entstehung zwingend auf einen Behandlungsfehler hinweist, so ist die Umkehr der Beweislast durch einen Lagerungsschaden (Drucknekrose) gerechtfertigt. Ist der Patient auf dem Operationstisch dem medizinischen Standard entsprechend gelagert worden, so ist das nicht der Fall.