Anwaltsgerichtshof NRW 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes Beschluss

Einstellung des Verfahrens nach Rücknahme der Klage KI-Titel

Verfahrenseinstellung · Kostenverteilung · Gegenstandswert · BRAO · VwGO

Berufsrecht

Tenor

Das Verfahren wir eingestellt.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Beklagten werden dem Kläger auferlegt.

Der Gegenstandswert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

Dieser Beschluss ist mit seinem Inhalt insgesamt unanfechtbar.

Gründe

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Nachdem der Kläger seine Klage mit Schriftsatz vom 21.05.2026 zurückgenommen hat, war das Verfahren gem. §§ 112 c BRAO, 92 Abs. 3. VwGO durch Beschluss einzustellen. Gem. §§ 112 c BRAO, 155 Abs. 2 VwGO hat der Kläger die Kosten des Verfahrens zu tragen. der Gegenstandswert beträgt gem. § 194 Abs. 1 BRAO i. V. m. § 52 GKG 50.000,00 €