Einstellung des Verfahrens nach Rücknahme der Klage KI-Titel
Verfahrenseinstellung · Kostenverteilung · Gegenstandswert · BRAO · VwGO
Berufsrecht
Tenor
Das Verfahren wir eingestellt.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Beklagten werden dem Kläger auferlegt.
Der Gegenstandswert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.
Dieser Beschluss ist mit seinem Inhalt insgesamt unanfechtbar.
Gründe
2
Nachdem der Kläger seine Klage mit Schriftsatz vom 21.05.2026 zurückgenommen hat, war das Verfahren gem. §§ 112 c BRAO, 92 Abs. 3. VwGO durch Beschluss einzustellen. Gem. §§ 112 c BRAO, 155 Abs. 2 VwGO hat der Kläger die Kosten des Verfahrens zu tragen. der Gegenstandswert beträgt gem. § 194 Abs. 1 BRAO i. V. m. § 52 GKG 50.000,00 €