Ist der Aufstellungsbeschluß mangelhaft, so kann eine Heilung durch einen späteren Auslegungsbeschluß …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Ist der Aufstellungsbeschluß mangelhaft, so kann eine Heilung durch einen späteren Auslegungsbeschluß erfolgen.
Ist der Aufstellungsbeschluß mangelhaft, so kann eine Heilung durch einen späteren Auslegungsbeschluß erfolgen.