Das NBrandSchG (BrandSchG ND) enthält keine Rechtsgrundlage für einen Leistungsbescheid über die Kosten des …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Das NBrandSchG (BrandSchG ND) enthält keine Rechtsgrundlage für einen Leistungsbescheid über die Kosten des Feuerwehreinsatzes bei fahrlässig verursachten Bränden.