Die persönliche Gebührenfreiheit, die die Klosterkammer Hannover als Landesbehörde genießt, erstreckt sich …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die persönliche Gebührenfreiheit, die die Klosterkammer Hannover als Landesbehörde genießt, erstreckt sich nicht auf den Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds, den sie als Stiftungsorgan vertritt.