Werden einem Rechtsanwalt zur Akteneinsicht angeforderte Akten vorgelegt, so ist er zur eigenverantwortlichen …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Werden einem Rechtsanwalt zur Akteneinsicht angeforderte Akten vorgelegt, so ist er zur eigenverantwortlichen Überprüfung der Begründungsfrist für einen Antrag auf Zulassung der Berufung verpflichtet, wenn er davon absieht, sogleich den Zulassungsantrag zu begründen.
2. Unterlässt der Rechtsanwalt diese Prüfung, so schließt dies die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Begründungsfrist aus.