Wenn die Ehefrau ihren getrenntlebenden Ehemann auf vorzeitigen Zugewinnausgleich verklagt hat, hat sie gegen …
Familienrecht
Leitsatz
Wenn die Ehefrau ihren getrenntlebenden Ehemann auf vorzeitigen Zugewinnausgleich verklagt hat, hat sie gegen die Lebensgefährtin des Ehemannes zur Sicherung ihres Anspruchs auf Zugewinnausgleich einen Anspruch auf Sicherheitsleistung, wenn der Ehemann seiner Lebensgefährtin ein während der Ehe erworbenes Hausgrundstück unentgeltlich überläßt. Diesen kann sie mittels einer einstweiligen Verfügung durchsetzen.