Die Frage, ob ein Kraftfahrzeug steuerrechtlich als Lkw eingeordnet wird oder als Pkw, wird nicht durch die …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Frage, ob ein Kraftfahrzeug steuerrechtlich als Lkw eingeordnet wird oder als Pkw, wird nicht durch die straßenverkehrszulassungsrechtliche Zuordnung entschieden, sondern wird von dem dafür zuständigen Finanzamt nach steuerrechtlichen Kriterien beurteilt (vgl. BFHE 183, 272 = NZV 1997, 456 [BFH 29.04.1997 - VII R 1/97] m. w. Nachw.; BFH, BFH/NV 2001, 648 [BFH 01.08.2000 - VII R 27/99] ).