BAG 8. Senat Urteil

Betriebsübergang – Abgrenzung gegen Funktionsnachfolge

Betriebsübergang - Abgrenzung gegen Funktionsnachfolge - Übergang materieller Betriebsmittel

Arbeitsrecht Aufgehoben

Tenor

Auf die Revision der Beklagten zu 1. wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 21. November 2013 - 2 Sa 415/13 - aufgehoben.

Auf die Berufung der Beklagten zu 1. wird das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 20. März 2013 - 1 Ca 5888/12 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits und die der Nebenintervention zu tragen.

Sonstiger Langtext

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).