Berichtigung von Schreibfehler in Urteil wegen Brandereignis KI-Titel
Schreibfehler · Berichtigung · ZPO
Zivilrecht
Tenor
Wird gemäß § 319 ZPO der Tatbestand des Urteils vom 22.11.2007 wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers dahingehend berichtigt, dass es auf Seite 3 heißen muss:
„Am 13.6.2004 kam es zu einem Brand des Parkhauses.“