Wenn der Versicherte erst nach zehn Monaten dem Versicherer einen Unfall meldet, obwohl er während dieser …
Zivilrecht
Leitsatz
Wenn der Versicherte erst nach zehn Monaten dem Versicherer einen Unfall meldet, obwohl er während dieser Zeit aufgrund dauernder und sich nicht bessernder Schmerzen in ärztlicher Behandlung war, besteht Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit des § 9 I AUB 88 (unverzügliche Anzeige des Unfalls).