AG Helmstedt · Niedersachsen Urteil LS

Eine Hausfrau erhält 300 DM Schmerzensgeld für einen Sturz mit Schürfwunden und Prellungen.

Zivilrecht

Leitsatz

Eine Hausfrau erhält 300 DM Schmerzensgeld für einen Sturz mit Schürfwunden und Prellungen. Es handelte sich um außerordentlich leichte Verletzungen an der unteren Grenze dessen, was eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensfreude durch Körperverletzung darstellt, da die Verletzungen lediglich für zwei Wochen die Hausfrauentätigkeit der Geschädigten beeinträchtigten.