VerfGH NRW VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN Beschluss

Fortsetzung des Verfahrens nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts KI-Titel

Verfassungsbeschwerde · Verfahrensaussetzung · Verfassungsgerichtshof · Fortsetzung des Verfahrens · § 28 VerfGHG

Verfassungsrecht

Tenor

Das Verfahren wird fortgesetzt.

Gründe

2

Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 20. Juni 2023 über die Verfassungsbeschwerde im Verfahren 2 BvR 1167/20 entschieden hat, ist das vorliegende Verfahren nicht mehr länger gemäß § 28 Abs. 1 VerfGHG auszusetzen, sondern von Amts wegen fortzuführen.