OLG Oldenburg · Niedersachsen Beschluss LS

Es wird im türkischen Recht zwischen Kindern ehelicher und nichtehelicher Abstammung unterschieden.

Zivilrecht

Leitsatz

Es wird im türkischen Recht zwischen Kindern ehelicher und nichtehelicher Abstammung unterschieden. Eine spätere Eheschließung führt zur Legitimation nichtehelicher Kinder. Ebenso ist eine Legitimation durch richterliche Erklärung bei Kindern von Verlobten möglich. Eine bloße Vaterschaftsanerkennung führt nicht zur Legitimation.