OLG Brandenburg 2. Zivilsenat Beschluss

Rücknahme der Berufung in Zivilverfahren KI-Titel

Rücknahme der Berufung · Kostenverteilung · Streitwertfestsetzung · ZPO § 516 Abs. 3

Zivilrecht

Tenor

1. Die Klägerin ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 5.087,96 € festgesetzt.

Gründe

Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.