Ein nach § 551 Abs 2 RVO entstandener Anspruch wird nicht dadurch beseitigt, daß später aufgrund der neuen …
Sozialrecht
Leitsatz
Ein nach § 551 Abs 2 RVO entstandener Anspruch wird nicht dadurch beseitigt, daß später aufgrund der neuen medizinischen Erkenntnisse die Erkrankung als BK in die Liste der Anlage 1 zur BKVO - allerdings nur mit begrenzter Rückwirkung - aufgenommen wird.