LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS

Bei Zahnersatz ist die Leistung der Krankenkasse unabhängig von der Ursache des Behandlungsbedarfs …

Sozialrecht

Leitsatz

Bei Zahnersatz ist die Leistung der Krankenkasse unabhängig von der Ursache des Behandlungsbedarfs grundsätzlich auf einen Zuschuß beschränkt. Das gilt auch dann, wenn der Zahnersatz deshalb erforderlich wird, weil der Versicherte ein Füllmaterial (Palladium, Amalgam) nicht verträgt, dessen Verwendung die Krankenkasse veranlaßt hatte (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats und Anschluß an BSG vom 8.3.1995 - 1 RK 7/94 = BSGE 76, 40 [BSG 08.03.1995 - 1 RK 7/94] ).