LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS

In Ermächtigungs-/Beteiligungsverfahren sind Folgebescheide ohne zeitliche Befristung gemäß § 96 SGG …

Sozialrecht

Leitsatz

1. In Ermächtigungs-/Beteiligungsverfahren sind Folgebescheide ohne zeitliche Befristung gemäß § 96 SGG einzubeziehen.

2. Ermächtigungs-/Beteiligungsbeschlüsse mit einer zeitlichen Befristung zäsieren, so daß für die Zeit nach Ablauf der Befristung auf neuen Antrag hin ergangene Bescheide nicht einzubeziehen sind (im Anschluß an BSG vom 27.2.1992 - 6 RKa 15/91 = SozR 3-2500 § 116 Nr 2 und BSG vom 22.6.1994 - 6 RKa 21/92 = SozR 3-2500 § 116 Nr 6.

3. Die Ermächtigung/Beteiligung zur Durchführung von Früherkennungs- und Mutterschaftsvorsorgeuntersuchungen schließt Behandlungen aufgrund von Untersuchungsergebnissen nicht ein. BSG 6 RKa 22/93 in SozR 3-5540 § 5 Nr 1 zu § 5 Abs 3 BMV-Ä meint nur die Förderung von Untersuchungen, nicht Behandlungen.