ArbG Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Bestellung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle zur Gefährdungsbeurteilung KI-Titel

Einigungsstelle · Betriebsvereinbarung · Gefährdungsbeurteilung · Arbeitsverfassungsrecht

Arbeitsrecht

Tenor

1. Als neuer Vorsitzender einer Einigungsstelle zum Thema Betriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung wird Herr J. bestellt.

2. Die Zahl der Beisitzer wird auf jeweils drei pro Seite festgesetzt.

Gründe

2

Als neuer Vorsitzender einer Einigungsstelle zum Thema Betriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung wird Herr J. bestellt.