OVG Niedersachsen Urteil LS

Der Anspruch auf Zahlung des Ausgleichsbetrages zur Finanzierung der Sanierung besteht gegenüber dem …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Der Anspruch auf Zahlung des Ausgleichsbetrages zur Finanzierung der Sanierung besteht gegenüber dem Grundstückseigentümer. Der Erbbauberechtigte haftet hierfür nicht.