OLG Köln – 16 Wx 224/07
Zivilrecht
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 13.08.2007 - 1 T 263/07 - wird aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung, die keine Rechtsfehler i.S.d. §§ 27 FGG, 546 ZPO enthalten und auch aufgrund des Beschwerdevorbringens nicht ergänzungsbedürftig sind, zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 3.000,00 €