VerfGH NRW Beschluss

Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde KI-Titel

Verfassungsbeschwerde · Unzulässigkeit · VerfGHG

Verfassungsrecht Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.

Gründe

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Die Verfassungsbeschwerde wird gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1, § 59 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG durch die Kammer zurückgewiesen, weil sie unzulässig ist.

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Von einer Begründung sieht der Verfassungsgerichtshof gemäß § 59 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Satz 3 VerfGHG ab, weil der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 22. Dezember 2021 auf die Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde hingewiesen worden ist.