OVG Niedersachsen Urteil LS

Das Begehren, als Asylberechtigter anerkannt zu werden und die Feststellung nach AuslG § 51 zu erlangen, ist …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Das Begehren, als Asylberechtigter anerkannt zu werden und die Feststellung nach AuslG § 51 zu erlangen, ist ein Streitgegenstand, der teilbar ist.