LG Essen · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Erlassung der Restfreiheitsstrafe nach Ablauf der Bewährungszeit KI-Titel

§ 56g StGB · Bewährung · Restfreiheitsstrafe · Widerruf · Erlassung

Strafrecht

Tenor

wird die Restfreiheitsstrafe aus dem Urteil Amtsgerichts Gelsenkirchen vom 06.11.2013 nach Ablauf der Bewährungszeit gemäß § 56g StGB erlassen.

Widerrufsgründe sind nicht bekannt geworden.

Gründe

1

Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.