LG Essen · Nordrhein-Westfalen Beschluss
Erlassung der Restfreiheitsstrafe nach Ablauf der Bewährungszeit KI-Titel
§ 56g StGB · Bewährung · Restfreiheitsstrafe · Widerruf · Erlassung
Strafrecht
Tenor
wird die Restfreiheitsstrafe aus dem Urteil Amtsgerichts Gelsenkirchen vom 06.11.2013 nach Ablauf der Bewährungszeit gemäß § 56g StGB erlassen.
Widerrufsgründe sind nicht bekannt geworden.
Gründe
1 Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.