EuG Große Kammer Urteil zitiert von 3

Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft

Le Laboratoire du Bain gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft – Unvereinbarkeit der Einfuhrregelung der Gemeinschaft für Bananen mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) – Vergeltungsmaßnahmen der Vereinigten Staaten von Amerika in Form eines Strafzolls auf die Einfuhren aus der Gemeinschaft aufgrund einer Genehmigung der WTO – Entscheidung des Streitbeilegungsgremiums der WTO – Rechtswirkungen – Haftung der Gemeinschaft ohne rechtswidriges Verhalten ihrer Organe – Kausalzusammenhang – Außergewöhnlicher und besonderer Schaden

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt außer ihren eigenen Kosten die Kosten des Rates und der Kommission.

3. Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Ersatz des Schadens, der angeblich aus dem von den Vereinigten Staaten von Amerika erhobenen Strafzoll auf Einfuhren der Klägerin von schäumenden Badezusätzen entstanden ist, den das Streitbeilegungsgremium der Welthandelsorganisation (WTO) nach Feststellung der Unvereinbarkeit der Einfuhrregelung der Gemeinschaft für Bananen mit den Übereinkommen und Memoranda im Anhang des Übereinkommens zur Gründung der WTO genehmigt hat