VG Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen Beschluss zitiert von 1

Abweisung des Antrags auf Abänderung eines Beschlusses KI-Titel

Beschlussabänderung · Verwaltungsverfahren · Kostenfestsetzung

Verwaltungsrecht

Tenor

1. Der Antrag der Antragsgegnerin auf Abänderung des Beschlusses der Kammer vom 21. Mai 2021 (6 L 514/21) wird abgelehnt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,- € festgesetzt.

Gründe

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1. Der Antrag der Antragsgegnerin auf Abänderung des Beschlusses der Kammer vom 21. Mai 2021 (6 L 514/21) wird abgelehnt.