OLG Celle – 2 Ws 314/01
Strafrecht Aufgehoben
Tenor
Die angefochtenen Beschlüsse werden aufgehoben.
Die Restfreiheitsstrafen aus
dem Beschluss des Amtsgerichts ....... vom 14. Juni 1995 ( 220 Ds 313 Js 329/95 -33/95-),
dem Urteil des Schöffengerichts ....... vom 10. Dezember 1991 (220 Ls 56 Js 62534/91) und
dem Urteil des Schöffengerichts ....... vom 15. Oktober 1992 (220 Ls 313 Js 57686/92)
werden erlassen.
Die Kosten der Beschwerdeverfahren und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Verurteilten fallen der Landeskasse zur Last.