Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Verletzung von Pflichten KI-Titel
Schadensersatz · Schmerzensgeld · Versäumnisurteil · Zinsen · Vorläufige Vollstreckbarkeit
Delikts- und Haftungsrecht
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Schadensersatz in Höhe von 2.011,52 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.3.2021 zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.3.2021 zu zahlen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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