Ein 2 m breiter Wohnweg zwischen zwei Reihenhauszeilen von je sechs Häusern ist nicht geeignet, zusätzlich …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Ein 2 m breiter Wohnweg zwischen zwei Reihenhauszeilen von je sechs Häusern ist nicht geeignet, zusätzlich Radfahrerverkehr ua zu einem Schulzentrum aufzunehmen.