OVG Niedersachsen Urteil LS

Ein 2 m breiter Wohnweg zwischen zwei Reihenhauszeilen von je sechs Häusern ist nicht geeignet, zusätzlich …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Ein 2 m breiter Wohnweg zwischen zwei Reihenhauszeilen von je sechs Häusern ist nicht geeignet, zusätzlich Radfahrerverkehr ua zu einem Schulzentrum aufzunehmen.