EuG Dritte Kammer Urteil zitiert von 1

Beamte – Auf den Jahresurlaub angerechnete Abwesenheit

Anita Jannice Österholm gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Beamte – Auf den Jahresurlaub angerechnete Abwesenheit – Fristen – Fehlendes Rechtsschutzinteresse – Unzulässigkeit

Europarecht

Verfahren

Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden

URTEIL DES GERICHTS (Dritte Kammer)

24. Juni 2004

Rechtssache T-190/02

Anita Jannice Österholm

gegen

Kommission der Europäischen Gemeinschaften

„Beamte – Auf den Jahresurlaub angerechnete Abwesenheit – Fristen – Fehlendes Rechtsschutzinteresse – Unzulässigkeit“

Vollständiger Wortlaut in französischer Sprache II - 0000

Gegenstand: Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission, mit der die Abwesenheit der Klägerin vom 8. bis 31. Juli 2000 auf ihren Jahresurlaub angerechnet wurde.

Entscheidung: Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

Leitsätze

1. Beamte – Klage – Beschwerende Maßnahme – Begriff

(Beamtenstatut, Artikel 90 und 91)

2. Beamte – Klage – Vorherige Verwaltungsbeschwerde – Fristen – Ausschlusswirkung – Neubeginn infolge eines Antrags nach Artikel 90 Absatz 1 des Beamtenstatuts – Unzulässigkeit

(Beamtenstatut, Artikel 90 und 91)