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Zivilrecht
Tenor
Die Beklagten zu 2, 3 und 4 werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Kläger 5.100,00 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 07.02.2005 zu zah-len.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten zu 2, 3 und 4, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1., die die Kläger zu tragen haben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Gründe
1
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