AG Hannover · Niedersachsen Urteil LS

Die verletzte Person erhält 600 DM Schmerzensgeld aus einem fahrlässig verursachten Verkehrsunfalls für eine …

Zivilrecht

Leitsatz

Die verletzte Person erhält 600 DM Schmerzensgeld aus einem fahrlässig verursachten Verkehrsunfalls für eine Ober- und Unterschenkelprellung mit unauffälligem Heilungsverlauf. Arbeitsunfähigkeit bestand für 14 Tage, zuletzt zu 20 Prozent. Die Arbeitsunfähigkeit wurde durch gewisse Vorteile der arbeitsfreien Zeit zum Teil kompensiert. Mitverschulden bestand nicht.