Die verletzte Person erhält 600 DM Schmerzensgeld aus einem fahrlässig verursachten Verkehrsunfalls für eine …
Zivilrecht
Leitsatz
Die verletzte Person erhält 600 DM Schmerzensgeld aus einem fahrlässig verursachten Verkehrsunfalls für eine Ober- und Unterschenkelprellung mit unauffälligem Heilungsverlauf. Arbeitsunfähigkeit bestand für 14 Tage, zuletzt zu 20 Prozent. Die Arbeitsunfähigkeit wurde durch gewisse Vorteile der arbeitsfreien Zeit zum Teil kompensiert. Mitverschulden bestand nicht.