OLG Oldenburg · Niedersachsen Urteil LS

Der den Antrag auf Verweisung zurückweisende Beschluß ist unanfechtbar.

Zivilrecht

Leitsatz

1. Der den Antrag auf Verweisung zurückweisende Beschluß ist unanfechtbar.

2. Zur Unzulässigkeit der Beschwerde. § 281 Abs. 2 ZPO findet hierbei jedoch keine Anwendung.