Nichtübernahme in das Beamtenverhältnis kein Schädigungstatbestand, da die Voraussetzungen hierfür wegen …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Nichtübernahme in das Beamtenverhältnis kein Schädigungstatbestand, da die Voraussetzungen hierfür wegen mangelnder Versetzungsbereitschaft des Klägers, also aus beamtenrechtlichen Gründen, nicht vorlagen.