OLG Hamm · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Korrektur von Jahresangabe in Gründen eines Senatsurteils KI-Titel

ZPO § 319 Abs. 1 · Offenbare Unrichtigkeit · Urteilsberichtigung

Zivilrecht

Tenor

Die Gründe des Senatsurteils vom 8. August 2007 werden dahin korrigiert, dass es auf Seite 5 in der dritten Zeile statt „2006“ richtig „2003“ heißen muss.

Gründe

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Nach § 319 Abs. 1 ZPO war die Angabe des Jahres, in dem die Spedition P GmbH gegründet worden war, wegen offenbarer Unrichtigkeit zu korrigieren, nachdem der Verfügungsbeklagte dies beantragt und die Verfügungsklägerinnen zugestimmt haben.