LG Wuppertal · Nordrhein-Westfalen 4. Zivilkammer Beschluss

LG Wuppertal – 4 O 3/03

Zivilrecht

Tenor

Kostenfestsetzungsbeschluss

Auf Grund des Beschlusses des Landgerichts Wuppertal vom 29.01.2003 sind von der Klägerin an Kosten 644,40 EUR (in Buchstaben: sechshundertvierundvierzig und 40/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 14.02.2003 an die Beklagten zu erstatten.

Die Berechnung ist bereits übersandt.

Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vollstreckbar.