LG Wuppertal – 4 O 3/03
Zivilrecht
Tenor
Kostenfestsetzungsbeschluss
Auf Grund des Beschlusses des Landgerichts Wuppertal vom 29.01.2003 sind von der Klägerin an Kosten 644,40 EUR (in Buchstaben: sechshundertvierundvierzig und 40/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 14.02.2003 an die Beklagten zu erstatten.
Die Berechnung ist bereits übersandt.
Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vollstreckbar.