Eine Verordnung kann im verwaltungsgerichtlichen Normenkontrollverfahren nicht für nichtig erklärt werden …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Eine Verordnung kann im verwaltungsgerichtlichen Normenkontrollverfahren nicht für nichtig erklärt werden, soweit sie eine Lücke aufweist.
2. Zum Rechtsschutz gegen die Unterlassung einer Aufstufung gemäß § 67 Abs 1 NWG (WasG ND ) zu einem Gewässer zweiter Ordnung.