StGH Hessen Beschluss LS

Der Staatsgerichtshof ist nicht befugt, im Wege der einstweiligen Verfügung vorbeugend den bereits …

Verfassungsrecht

Leitsatz

Der Staatsgerichtshof ist nicht befugt, im Wege der einstweiligen Verfügung vorbeugend den bereits angerufenen Instanzgerichten die Rechtsanwendung vorzuschreiben.

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