Der Staatsgerichtshof ist nicht befugt, im Wege der einstweiligen Verfügung vorbeugend den bereits …
Verfassungsrecht
Leitsatz
Der Staatsgerichtshof ist nicht befugt, im Wege der einstweiligen Verfügung vorbeugend den bereits angerufenen Instanzgerichten die Rechtsanwendung vorzuschreiben.
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