EuGH Generalanwalt Lenz Schlussanträge

Rechnungsabschluss des EAGFL

Republik Griechenland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Rechnungsabschluss des EAGFL – Haushaltsjahr 1982

Europarecht

Gründe

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Der Generalanwalt Carl Otto Lenz hat seine Schlussanträge am 22 . November 1988 vorgetragen (*). Er hat dem Gerichtshof folgende Entscheidung vorgeschlagen :

1

) Die Klage wird abgewiesen .

2

) Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens .

(*) Originalsprache : Deutsch .