Rechnungsabschluss des EAGFL
Republik Griechenland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Rechnungsabschluss des EAGFL – Haushaltsjahr 1982
Europarecht
Gründe
++++
Der Generalanwalt Carl Otto Lenz hat seine Schlussanträge am 22 . November 1988 vorgetragen (*). Er hat dem Gerichtshof folgende Entscheidung vorgeschlagen :
1
) Die Klage wird abgewiesen .
2
) Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens .
(*) Originalsprache : Deutsch .