EuG Siebte Kammer Beschluss zitiert von 2

Klage gegen Widerspruchsentscheidung zu Markenrecht KI-Titel

Markenrecht · Widerspruchsverfahren · Abweisung als unbegründet

Europarecht

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen.

2. Matthias Rath trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) und der Dr. Grandel GmbH.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 5. Oktober 2006 (Sache R 1069/2005-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Dr. Grandel GmbH und Matthias Rath

Angaben zur Rechtssache

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