AG Nürnberg · Bayern Beschluss zitiert von 1

Abweisung des Antrags auf kostenfreie Dolmetscherzuziehung bei TKÜ-Aufnahmen KI-Titel

Akteneinsicht · TKÜ · Dolmetscherzuziehung · § 100a StPO · Haftbefehl

Zivilrecht

Tenor

Der Antrag des Verteidigers vom 13.08.2024, die Zuziehung des Dolmetschers zur Übersetzung der Originaltonaufnahmen aus der TKÜ auf Kosten der Staatskasse zu gestatten, wird abgelehnt.

Gründe

1

Das Recht auf Akteneinsicht gibt dem Verteidiger keinen Anspruch auf Übersetzung sämtlicher in einer fremden Sprache nach § 100a StPO aufgezeichneten Gespräche. Auch zur unentgeltlichen Hinzuziehung eines Dolmetschers zum Zwecke der Ermöglichung des Abhörens der Gespräche ist das Gericht nicht verpflichtet, zumal sich für die dem Haftbefehl zu Grunde gelegten aufgezeichneten Telefonate übersetzte Gesprächsprotokolle bei den Akten befinden. (BGH, Beschluss vom 4. 12. 2007 – 3 StR 404/07, NStZ 2008, 230).