Es obliegt der Entscheidung des kommunalen Satzungsgebers, ob die Nutzung öffentlichen Straßenraumes durch …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Es obliegt der Entscheidung des kommunalen Satzungsgebers, ob die Nutzung öffentlichen Straßenraumes durch ein Entsorgungsunternehmen, welches - ua im Rahmen des "Dualen Systems Deutschland" - Wertstoffsammelcontainer aufstellt, der Sondernutzungsgebührenpflicht zu unterwerfen ist. Der Heranziehung zu Sondernutzungsgebühren steht namentlich nicht das öffentliche Interesse an einer geordneten Abfallwirtschaft entgegen.
2. Bei der Festlegung jener Sondernutzungen, welche der Erlaubnis- und der Sondernutzungsgebührenpflicht unterworfen werden sollen, und der Gebührenbemessung selbst steht dem kommunalen Satzungsgeber ein verwaltungsgerichtlich nur beschränkt nachprüfbarer Gestaltungsspielraum zu.