AG Mönchengladbach-Rheydt · Nordrhein-Westfalen Richter am Amtsgericht Berichtigungsbeschluss

AG Mönchengladbach-Rheydt – 16 F 221/98

Familienrecht

Tenor

Die Vergütung der Verfahrenspflegerin und Ersatz der Aufwendungen wird auf 1.883,81 DM festgesetzt.

Kosten werden nicht erhoben.

Auslagen werden nicht erstattet.

Gründe

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8

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