Strafbare Bedrohung durch Übersendung eines Auszugs aus einem Märchen
Zivilrecht Revision verworfen
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Weilburg vom 21. Dezember 2022 wird als offensichtlich unbegründet verworfen, weil die Überprüfung des angefochtenen Urteils auf das Revisionsvorbringen hin - auch unter Berücksichtigung der Gegenerklärung vom 20. April 2023 - keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.
Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen (§ 473 Abs. 1 StPO).
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