OLG Hamm · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Berichtigung von Vertragsbezug in Rechtsschutzversicherungsfall KI-Titel

Rechtsschutzversicherung · Vertragsauslegung · Berichtigung von Fehlern im Urteil

Zivilrecht

Tenor

Das Urteil des Senats vom 17.04.2015 wird wegen offensichtlicher Unrichtigkeit wie folgt berichtigt:

In den Urteilsgründen muss es auf Seite 10 unter Ziff. II. 1. anstelle der Formulierung:“der Kläger hat aufgrund des zwischen den Parteien geschlossenen Krankenversicherungsvertrages….“

richtig heißen:

:“der Kläger hat aufgrund des zwischen den Parteien geschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrages….“

Gründe

1

b e s c h l o s s e n :

2

Das Urteil des Senats vom 17.04.2015 wird wegen offensichtlicher Unrichtigkeit wie folgt berichtigt:

3

In den Urteilsgründen muss es auf Seite 10 unter Ziff. II. 1. anstelle der Formulierung:“der Kläger hat aufgrund des zwischen den Parteien geschlossenen Krankenversicherungsvertrages….“

4

richtig heißen:

5

:“der Kläger hat aufgrund des zwischen den Parteien geschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrages….“