Berichtigung von Vertragsbezug in Rechtsschutzversicherungsfall KI-Titel
Rechtsschutzversicherung · Vertragsauslegung · Berichtigung von Fehlern im Urteil
Tenor
Das Urteil des Senats vom 17.04.2015 wird wegen offensichtlicher Unrichtigkeit wie folgt berichtigt:
In den Urteilsgründen muss es auf Seite 10 unter Ziff. II. 1. anstelle der Formulierung:“der Kläger hat aufgrund des zwischen den Parteien geschlossenen Krankenversicherungsvertrages….“
richtig heißen:
:“der Kläger hat aufgrund des zwischen den Parteien geschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrages….“
Gründe
b e s c h l o s s e n :
Das Urteil des Senats vom 17.04.2015 wird wegen offensichtlicher Unrichtigkeit wie folgt berichtigt:
In den Urteilsgründen muss es auf Seite 10 unter Ziff. II. 1. anstelle der Formulierung:“der Kläger hat aufgrund des zwischen den Parteien geschlossenen Krankenversicherungsvertrages….“
richtig heißen:
:“der Kläger hat aufgrund des zwischen den Parteien geschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrages….“