OLG Celle · Niedersachsen Beschluss

OLG Celle – 4 W 193/90

Zivilrecht

Tenor

In Ergänzung des Senatsbeschlusses vom 4. Oktober 1990 wird der Wert der Zurückweisung der weiteren Beschwerde des Gläubigers für die Gerichtsgebühr (Nr. ... des Kostenverzeichnisses) auf 3.667,00 DM festgesetzt (1/3 von 11.000,00 DM), der Wert der Zurückweisung der ersten Beschwerde der Schuldnerin auf 7.334,00 DM (2/3 von 11.000,00 DM).