OVG Niedersachsen Urteil LS

Verwaltungsverfahren, die schon vor Inkrafttreten des Asylverfahrensneuregelungsgesetzes 1992 beendet worden …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Verwaltungsverfahren, die schon vor Inkrafttreten des Asylverfahrensneuregelungsgesetzes 1992 beendet worden sind, sind nach dem vor dem Inkrafttreten der Neuregelung geltenden Recht zu beurteilen.

2. Nimmt der Ausländer den Asylantrag zurück, tritt durch die Rücknahme nach Inkrafttreten des Asylverfahrensneuregelungsgesetzes der Rechtsverlust ipso iure ein.

3. Der Senat neigt zu der Auffassung, daß die Rücknahmeerklärung nicht anfechtbar ist.