Besteht in Angrenzung eines Wohngebietes ein Reitstall, so kann die durch ihn hervorgerufene Lärm- und …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Besteht in Angrenzung eines Wohngebietes ein Reitstall, so kann die durch ihn hervorgerufene Lärm- und Geruchsbelästigung durch die Art der Einstreu und der Dunglagerung verringert werden.